Antrag auf Förderung

Achtung: nur für Vereine/Einrichtungen aus dem Gemeindegebiet Cappeln!

Antrag auf Förderung

Bitte überprüfen Sie die markierten Eingabefelder.

Bitte beachten Sie: Nur vollständig ausgefüllte Anträge können berücksichtigt werden!

Erklärung des Antragstellers:

  • Ich bin autorisiert, den Antrag auf Förderung (im Namen des oben genannten Vereins/der  oben genannten Einrichtung / Instititution / Organisation) einzureichen.
  • Ich habe zur Kenntnis genommen, dass nur vollständig ausgefüllte Anträge berücksichtigt werden können.
  • Alle Informationen in diesem Antrag sind korrekt.
  • Sollten sich Angaben in diesem Antrag ändern, wird die Stiftung umgehend davon in Kenntnis gesetzt.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch unsererseits auf Berücksichtigung bei der Spendenvergabe. Über die Vergabe und die genaue Höhe der Spende entscheiden die Stiftungsratsmitglieder.
  • Im Falle einer Förderung unseres Antrages, wird der Betrag der genannten Maßnahme unmittelbar und in voller Höhe zufließen. Entsprechende Belege (Rechnungskopien) hierzu werden wir spätestens bis zum 30.04. des Folgejahres unaufgefordert einreichen.
  • Bei nicht bestimmungsgemäßem Einsatz der Zuwendungsmittel oder bei Nichterbringung des Verwendungsnachweises müssen die Mittel von uns zurückerstattet werden.