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Echtzeitüberweisung

Wichtige Änderungen: Echtzeitüberweisungen & neue Kundenbedingungen ab Oktober 2025

Die Europäische Union hat eine neue Verordnung beschlossen, die alle Zahlungsdienstleister verpflichtet, Echtzeitüberweisungen künftig standardmäßig anzubieten. Diese Regelung bringt auch für Sie als Kundin oder Kunde unserer Volksbank wichtige Änderungen mit sich.

Damit wir alle gesetzlichen Anforderungen rechtzeitig und rechtssicher umsetzen können, benötigen wir Ihre aktive Zustimmung zu den neuen Bedingungen – spätestens bis zum 5. Oktober 2025.

 

Das ändert sich konkret für Sie:

  • Echtzeitüberweisungen für alle: Zukünftig können Sie jederzeit Überweisungen in Echtzeit tätigen – ohne die bisherige Betragsgrenze von 100.000 Euro. Sie behalten dabei die volle Kontrolle über Ihre Überweisungslimits.
  • Verpflichtende Empfängerprüfung ab 09.10.2025: Bevor eine Überweisung ausgeführt wird, erfolgt eine automatische Überprüfung des Empfängernamens. Diese sogenannte Verification of Payee (VOP) soll für mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr sorgen. Sie entscheiden selbst, ob Sie die Überweisung nach dem Ergebnis autorisieren möchten.
  • Anpassung unserer Kundenbedingungen: Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ändern sich unter anderem folgende Dokumente: Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr, Sonderbedingungen für girocard (Debitkarte), Sonderbedingungen für das OnlineBanking, Bedingungen für die Datenfernübertragung (DFÜ), Auszug aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis

 

Diese Änderungen sind zustimmungspflichtig.

 

So stimmen Sie den Änderungen zu:

  • Online-Kunden erhalten das Anschreiben mit Zustimmungslink im ePostfach.
  • Offline-Kunden erhalten das Schreiben bis spätestens 05.08.2025 per Post.
  • Schriftliche Zustimmungserklärungen bitte bei Ihrem Berater oder direkt in der Filiale abgeben.